Betriebshaftpflicht – wann bin ich abgesichert?

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KellJanas
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Betriebshaftpflicht – wann bin ich abgesichert?

Beitrag von KellJanas » Mo Feb 15, 2016 9:51 am

Hallo zusammen,
ich arbeite als Masseur in einer Praxis und habe oftmals Patienten in der Praxis, die über Rückenschmerzen im Lendenwirbelbereich klagen. Dieser Bereich ist sehr sensibel und nur selten teilen einem die Patienten mit, dass eine größere Krankheitsgeschichte hinter ihnen liegt (Bandscheibenvorfälle, OPs, etc.). Ich mache mir deshalb Sorgen, da ich im Falle einer Behandlung auf Tretminen laufe. Der Druck, der teilweise auf die Hals- oder Lendenwirbelsäule ausgeübt wird, kann bei Massagen doch recht hoch sein. Wenn da nun jemand mit einer halbwegs frischen OP/Behandlung liegt und es mir nicht sagt, geht der Käse los.
Extra für diesen Fall habe ich eine Betriebshaftpflicht abgeschlossen. Die fand ich bei finanzchecks.de und der Versicherungsschutz ging am nächsten Tag direkt los, und das bei nicht einmal 11 Euro im Monat. Ich bin in der sog. Firmenhaftpflicht für Heilberufe gegen Behandlungsfehler absichert.
Ich würde jetzt aber gerne wissen: Wenn es eigentlich nicht mein Fehler war, sondern der des Patienten (weil er mir nichts gesagt hat), ist es dann noch ein Fehler, der auf meinem Konto verbucht wird?
Bereiten Betriebshaftpflichtversicherungen einem Praxisinhaber Probleme, wenn man als Masseur vorher nicht nach Beschwerden o. ä. fragt? Ich habe bisher immer direkt mit der Behandlung los gelegt und wenn der Patient einen besonderen Wunsch oder eine Beschwerde hatte, sagte er das sofort.
Doch was, wenn der Kunde nichts mitteilt und man den Patienten verletzt??

rebbera
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Registriert: So Feb 15, 2015 6:39 pm

Betriebshaftpflicht – wann bin ich abgesichert?

Beitrag von rebbera » Mi Feb 17, 2016 10:29 am

Hey,
nicht böse gemeint, aber als Masseur fragst du doch sicherlich nach der Krankheitsgeschichte des Patienten, oder? Daraufhin wird er dir doch sagen, dass er eine Op oder sonstiges hinter sich hatte..? Einfach drauf los massieren würde ich niemals, denn von meinem Masseur wünsche ich mir eigentlich, dass er mich als Patient mit individueller Beschwerde-Vergangenheit wahrnimmt, immerhin geht man nicht aus Spaß an der Massage zum Masseur, sondern um Haltungsstörungen oder Schmerzen zu behandeln.

Zu deiner Schuldfrage habe ich leider keine Ahnung, das müsste dann ein Gericht oder so klären, denn ob ein Patient dir etwas mitteilen MUSS, ist die eine Frage, genau so wie die andere Frage wäre, ob du als Masseur nach Beschwerden fragen MUSST. Egal wie’s kommt, hast du den richtigen Schritt getan und dich abgesichert. Soweit ich auf https://www.finanzchecks.de gelesen habe, sichert eine Betriebshaftpflicht Inventar, Mitarbeiter und Behandlungsfehler ab. Und für die von dir erwähnten 11 Euro kann man echt nichts falsch machen, finde ich.

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