Betriebshaftpflicht – wann bin ich abgesichert?
Verfasst: Mo Feb 15, 2016 9:51 am
Hallo zusammen,
ich arbeite als Masseur in einer Praxis und habe oftmals Patienten in der Praxis, die über Rückenschmerzen im Lendenwirbelbereich klagen. Dieser Bereich ist sehr sensibel und nur selten teilen einem die Patienten mit, dass eine größere Krankheitsgeschichte hinter ihnen liegt (Bandscheibenvorfälle, OPs, etc.). Ich mache mir deshalb Sorgen, da ich im Falle einer Behandlung auf Tretminen laufe. Der Druck, der teilweise auf die Hals- oder Lendenwirbelsäule ausgeübt wird, kann bei Massagen doch recht hoch sein. Wenn da nun jemand mit einer halbwegs frischen OP/Behandlung liegt und es mir nicht sagt, geht der Käse los.
Extra für diesen Fall habe ich eine Betriebshaftpflicht abgeschlossen. Die fand ich bei finanzchecks.de und der Versicherungsschutz ging am nächsten Tag direkt los, und das bei nicht einmal 11 Euro im Monat. Ich bin in der sog. Firmenhaftpflicht für Heilberufe gegen Behandlungsfehler absichert.
Ich würde jetzt aber gerne wissen: Wenn es eigentlich nicht mein Fehler war, sondern der des Patienten (weil er mir nichts gesagt hat), ist es dann noch ein Fehler, der auf meinem Konto verbucht wird?
Bereiten Betriebshaftpflichtversicherungen einem Praxisinhaber Probleme, wenn man als Masseur vorher nicht nach Beschwerden o. ä. fragt? Ich habe bisher immer direkt mit der Behandlung los gelegt und wenn der Patient einen besonderen Wunsch oder eine Beschwerde hatte, sagte er das sofort.
Doch was, wenn der Kunde nichts mitteilt und man den Patienten verletzt??
ich arbeite als Masseur in einer Praxis und habe oftmals Patienten in der Praxis, die über Rückenschmerzen im Lendenwirbelbereich klagen. Dieser Bereich ist sehr sensibel und nur selten teilen einem die Patienten mit, dass eine größere Krankheitsgeschichte hinter ihnen liegt (Bandscheibenvorfälle, OPs, etc.). Ich mache mir deshalb Sorgen, da ich im Falle einer Behandlung auf Tretminen laufe. Der Druck, der teilweise auf die Hals- oder Lendenwirbelsäule ausgeübt wird, kann bei Massagen doch recht hoch sein. Wenn da nun jemand mit einer halbwegs frischen OP/Behandlung liegt und es mir nicht sagt, geht der Käse los.
Extra für diesen Fall habe ich eine Betriebshaftpflicht abgeschlossen. Die fand ich bei finanzchecks.de und der Versicherungsschutz ging am nächsten Tag direkt los, und das bei nicht einmal 11 Euro im Monat. Ich bin in der sog. Firmenhaftpflicht für Heilberufe gegen Behandlungsfehler absichert.
Ich würde jetzt aber gerne wissen: Wenn es eigentlich nicht mein Fehler war, sondern der des Patienten (weil er mir nichts gesagt hat), ist es dann noch ein Fehler, der auf meinem Konto verbucht wird?
Bereiten Betriebshaftpflichtversicherungen einem Praxisinhaber Probleme, wenn man als Masseur vorher nicht nach Beschwerden o. ä. fragt? Ich habe bisher immer direkt mit der Behandlung los gelegt und wenn der Patient einen besonderen Wunsch oder eine Beschwerde hatte, sagte er das sofort.
Doch was, wenn der Kunde nichts mitteilt und man den Patienten verletzt??