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Elternzeit beantragen

Verfasst: Do Mai 02, 2013 1:40 pm
von kosinus
Hello,
ich habe eine kurze Frage an alle Eltern unter euch. Ich bin derzeit im 5. Monat schwanger und plane nun meine Elternzeit zu beantragen. Damit ich nicht vollkommen aus meinem Beruf herauskomme, wollten mein Mann und ich die Elternzeit aufteilen. Ich hatte vor 1 Jahr und 4 Monate Elternzeit zu nehmen und mein Mann dann die restlichen 8 Monate. Weiß jemand ob so eine Aufteilung überhaupt möglich ist? Ich habe auch schon in meinem Standard Ratgeber für Schwangere nachgeschaut. Leider findet man dort unter dem Punkt Elternzeit beantragen auch keine genauen Informationen zu diesem speziellen Fall.
Vielen Dank schon einmal für eure Antworten

Re: Elternzeit beantragen

Verfasst: Do Aug 27, 2020 7:16 pm
von jordana
Hello, leider hast du gar keine Antwort bekommen – gab vielleicht damals niemand, d* das wusste. :roll:
:P Dein Kind müsste jetzt zur Schule kommen und ich weiß gar nicht, ob du noch mitmachst. Wenn doch, wäre echt großartig, wenn du mal darüber berichten würdest. Für mich wäre das sehr hilfreich tatsächlich.

Re: Elternzeit beantragen

Verfasst: Do Sep 03, 2020 6:04 pm
von hitomi
Was möchtest du denn genau wissen, jordana? So wie ich das sehe, war kosinus schon seit einigen Jahren nicht mehr dabei.
Wenn du Elternzeit beantragen willst, musst du einen formlosen Antrag, also ein Anschreiben mit Bitte um Elternzeit, an den Arbeitgeber schicken oder stellen.
In der Regel beträgt das Elterngeld 67 Prozent vom Gehalt. Es wird normalerweise zwölf Monate lang gezahlt. Unter Umständen, z.B. KiTa-Not, kann es noch um 2 Monate verlängert werden. Der gesetzliche Anspruch auf das Elterngeld und somit auf bezahlte Elternzeit beläuft sich also auf maximal 14 Monate.
Konnte ich dir helfen?

Re: Elternzeit beantragen

Verfasst: Di Sep 08, 2020 9:42 pm
von Anne HH
Ich habe da mal einige Fragen: Wer bezahlt eigentlich das Einkommen während der Elternzeit? Muss der Arbeitgeber dafür aufkommen? Wie bekommt der das dann wieder? Geht das nur bei großen Firmen?
Mich würde das gerade ganz aktuell für meine Schwester interessieren. Es hat jetzt zwar nicht direkt was mit Gesundheit zu tun, aber gerade in den ersten Jahren soll das Kind ja lernen, wie man ein gesundes Leben führt. Da ist es gut, wenn die Eltern etwas mehr Zeit haben als sonst.

Re: Elternzeit beantragen

Verfasst: Mi Sep 09, 2020 8:25 pm
von olympia
Da kann ich dir wahrscheinlich weiterhelfen.
Die Bezahlung des Gehalts erfolgt während der Elternzeit nicht durch den Arbeitgeber, sondern durch den Staat in Form des sogenannten Elterngeldes. Der Bund übernimmt also die Finanzierung. Der Arbeitgeber kann eine Vertretung einstellen. Das geht nicht nur bei großen Firmen und ist auch nicht besonders kompliziert. Genaueres findest du beim Juraforum https://www.juraforum.de/lexikon/elternzeit-gehalt
Dort heißt es auch: Eine Inanspruchnahme der Elternzeit innerhalb der ersten drei Lebensjahre muss der Arbeitgeber zustimmen, auch dann, wenn sich die Elternzeit in bis zu höchstens drei Abschnitten aufteilt. Er kann die Elternzeit demnach nicht ablehnen.

Re: Elternzeit beantragen

Verfasst: Do Sep 10, 2020 4:38 pm
von jordana
Danke für eure Beiträge. Sie waren für meine Schwester und mich sehr hilfreich tatsächlich. Danke ebenso für den juristischen Link. Ich finde es auch immer wichtig, selbst nachzulesen. Insbesondere, weil der Arbeitgeber meiner Schwester bisher nicht viel Interesse an ihrer Gesundheit oder der ihrer Familie gezeigt hat. Da sollte sie gleich Fakten vorlegen können.

Re: Elternzeit beantragen

Verfasst: Mo Mär 08, 2021 11:12 pm
von shaman
Das Recht auf Elternzeit besteht bis zu 36 Monaten, die alleine genommen oder zwischen den Partnern aufteilt werden können. Um die vollen 36 Monate Elternzeit in Anspruch zu nehmen, muss man mindestens zwölf Monate Elternzeit in den ersten drei Lebensjahren des Kindes “verbrauchen”. Die weiteren 24 Monate Elternzeit können dann bis zum 8. Geburtstag des Kindes in Anspruch genommen werden. Eine Zustimmung durch den Arbeitgeber braucht man zwar nicht, allerdings muss die Elternzeit mindestens sieben Wochen, beziehungsweise 13 Wochen bei einer zweiten Antragsstellung, vorher angemeldet werden. Eine Elternzeit Verlängerung kann – unter Zustimmung des Arbeitgebers – ebenfalls in Anspruch genommen werden. https://www.elternzeit.de/

Re: Elternzeit beantragen

Verfasst: Sa Aug 19, 2023 11:34 am
von Ipanema
Elternzeit ist keine freiwillige Leistung. Arbeitnehmer haben darauf einen Rechtsanspruch. Ein Arbeitgeber kann diesen Anspruch im Arbeitsvertrag nicht ausschließen. Wer ein Kind geboren hat, darf dieses auch selbst erziehen, und um dieser Aufgabe nachkommen zu können, hat ein Arbeitnehmer Anspruch auf unbezahlte Freistellung von seiner Tätigkeit. Diesen Anspruch haben gemäß Bundeserziehungsgeldgesetz (BErzGG) alle Arbeitnehmer und Auszubildende, insofern sie mit einem Kind im selben Haushalt leben und dieses auch selbst erziehen und betreuen https://www.elternwissen.com/familienle ... n-muessen/ Eltern müssen sie schriftlich verlangen, und zwar sechs oder sogar schon acht Wochen vor Beginn der Elternzeit, die entweder unmittelbar nach der Geburt oder nach der Mutterschutzfrist beginnt. Dabei müssen sie erklären, für welche Zeiten sie die Frist in Anspruch nehmen wollen.